DSGVO: Was kommt auf Unternehmen beim Datenschutz zu?
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen viele Unternehmen bis zum 25. Mai 2018 ihr Datenmanagement gründlich überdenken und anpassen. Wie wirken sich die neuen Regelungen auf den Geschäftsalltag aus? Und wie lassen sich Smartphones und Tablets gemäß der DSGVO absichern?
Satte 99 Artikel umfasst die neue EU-Verordnung zum Datenschutz. Nach zweijähriger Übergangsfrist tritt die DSGVO am 25. Mai 2018 effektiv in Kraft. Wer Kundendaten erhebt, speichert und verarbeitet, muss sich spätestens jetzt mit den rechtlichen Änderungen auseinandersetzen und die DSGVO bis zum Stichtag in die eigenen Geschäftsprozesse integriert haben. Was kommt auf Unternehmer zu?
DSGVO: Recht auf Privatsphäre
Die zentralen Vorschriften der DSGVO regeln den „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“. Dementsprechend stärken die neuen Grundsätze in erster Linie die Privatsphäre und Rechte des Einzelnen – z.B. auf mehr Transparenz. Deshalb müssen nicht nur Einwilligungen und Datenschutzhinweise in Zukunft besonders klar und leicht verständlich sein. Unternehmen werden dann auch häufiger als bisher Daten auf Kundenwunsch löschen müssen – vor Ablauf der Standard-Löschfristen, beispielsweise weil der Kunde der weiteren Datenverwendung widerspricht. Ganzen Artikel hier weiterlesen: