Wer ist Fachanwalt?
Wer die Bezeichnung Fachanwalt erwerben will, muss spezielle Fortbildungsveranstaltungen besucht haben und bestimmte Prüfungen bestanden. Daneben wird erwartet, dass derjenige bereits eine Mindestanzahlt an Mandanten beraten hat.
Der Titel Fachanwalt wird zurzeit in den folgenden Schwerpunkten verliehen.
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Insolvenzrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- Versicherungsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Medizinrecht
- Verkehrsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Transport- und Speditionsrecht
Der Ratsuchende kann davon ausgehen, dass der Fachanwalt oder Fachanwältin über besondere Fachkenntnisse verfügt. Es bedeutet nicht automatisch, dass Anwälte die nicht die Bezeichnung Fachanwalt tragen, nicht qualifiziert sind, denn es gibt sehr viele Anwälte, die über jahrelange Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen verfügen. Es lohnt sich etwas mehr über den Anwalt zu erfahren. Es gibt zwei Abstufungen nämlich:
Tätigkeitsschwerpunkt: Der Anwalt muss nachhaltig im angegebenen Rechtsgebiet tätig sein. Weitere Voraussetzung: mindestens zwei Jahre Anwaltszulassung.
Interessenschwerpunkt: Der Anwalt muss Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet haben, das gilt auch für Berufseinsteiger.